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„Was kann die Kirche trauernden Menschen geben?“ Drucken E-Mail
Geschrieben von Killyen, Johannes   
Freitag, 27. April 2007

 „Was kann die Kirche trauernden Menschen geben?"

Anhaltische Frühjahrssynode am 27./28. April - Schwerpunkt Bestattungs- und Trauerkultur

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts kommt am 27. und 28. April in der Anhal­tischen Diakonissenanstalt Dessau (Gropiusallee 3) zu ihrer Frühjahrstagung zusammen. Einen Schwerpunkt bilden dabei Referate und Diskussionen zur Bestattungs- und Trauerkultur. Dr. Martin Dutzmann, Landessu­perintendent der Lippischen Landeskirche, wird in seinem Vortrag (Freitag,    27. April, 12.15 Uhr) über die Möglichkeiten kirchlicher Hilfe für trauernde Menschen sprechen (Titel: „Was kann die Kirche trauernden Menschen geben?"). Carolin Seufert, Öffentlichkeitsreferentin eines großen Berliner Bestattungsunternehmens, will in ihrem Referat „Kirche, Friedhof und Bestatter" (27. April, 14 Uhr) gemeinsame Wege zu einer lebendigen Bestattungs- und Erinnerungskultur aufzeigen.


Ebenfalls geplant sind ein Synodenbeschluss zum Elbeausbau sowie ein Vortrag von Pfarrer Dr.   Achim Detmers (Güsten) über den Anhaltischen Reformationsfürsten Georg III.(1507-1553), dessen 500. Ge­burtstag die Evangelischen Landeskirche Anhalts in diesem Jahr am 18. August in Warmsdorf und vom 21.-23. Sep­tember in Dessau begeht.

Die Frühjahrssynode beginnt am Freitag, 27. April, 9 Uhr, mit einem Gottesdienst in der St. Johanniskirche Dessau. Die Predigt hält Pfarrerin Eva-Maria Schneider (Dessau-Mildensee). Um 11 Uhr folgt in der Laurentiushalle der Anhaltischen Diakonissenanstalt (Gropiusallee 3) der Bericht von Kirchenpräsident Helge Klassohn zur Lage der Landeskirche.

Hintergrund: Landessynode

Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind in Anhalt Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

 

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 27. April 2007 )
 
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